Rechtsfragen sind Vertrauensfragen. Denn immer geht es um ganz persönliche Themen. Das ist uns in jedem einzelnen Fall bewusst. Unsere Strategie? Ein offenes Ohr, klare Kommunikation und fachliche Expertise.
Wir nehmen uns Zeit für Ihr Recht, ob wir Sie als Privatperson, Unternehmen oder Institution vor Gericht und in behördlichen Verfahren begleiten, ob wir Sie als Ärztin, als Arzt, Krankenanstalt und Gesundheitseinrichtung in den unterschiedlichsten Bereichen des Medizinrechts vertreten.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei Schadenersatz und Gewährleistung, nach Verkehrsunfällen sowie im Familienrecht und bei Scheidungen.
Ein gutes Team lebt bekanntlich von seinen Menschen und deren Stärken. Und die zeigen sich gerade in schwierigen Momenten. Da zählen Fachwissen und Organisationstalent, die Fähigkeit, sich auf andere einzustellen und komplexe Zusammenhänge zu analysieren. Kommunikation und die Sicherheit, sich hundertprozentig aufeinander verlassen zu können. Allesamt Qualitäten, die Sie sich als Mandantin, als Mandant von uns erwarten können.
Unsere Mandantinnen sind Menschen, die Verantwortung tragen – im Gesundheitswesen, im Unternehmen, im Leben. Dementsprechend weit erstreckt sich auch der Tätigkeitsbereich unserer Kanzlei.
Gleich geblieben ist unser Anspruch: komplexe Rechtsfragen mit hoher juristischer Kompetenz zu beantworten, um die beste Lösung für jeden einzelnen Fall zu erreichen.
Als eine der wenigen österreichischen Rechtsanwaltskanzleien beraten und vertreten wir Ärztinnen, Ärzte sowie Krankenanstalten bei Haftungsfragen und Patientenklagen. Wir informieren präventiv über Details des Krankenanstalten- und Medizinrechts. Mit jahrelanger Erfahrung und wissenschaftlich fundierter Expertise begleiten wir Sie auch im Anlassfall, wenn es um Arztfehler, Haftung, Patientenklage, Haftpflicht, ärztliche Aufklärung, Einwilligung etc. geht.
Wir unterstützen Sie bei der Errichtung von Testamenten und Erbverträgen sowie bei der Abwicklung von Verlassenschaften und vertreten Ihre Interessen in strittigen Fällen.
Ob Scheidung, Unterhalt, Obsorge oder Vermögensaufteilung – wir begleiten Sie in familiären Konfliktsituationen mit Erfahrung und Einfühlungsvermögen. Auch bei Fragen zu Vaterschaft, Adoption oder Eheverträgen beraten wir Sie umfassend.
Wir übernehmen für Sie die effiziente Durchsetzung offener Forderungen – von der ersten Zahlungserinnerung über das Mahnwesen bis hin zur Exekution. So sichern Sie Ihre Ansprüche schnell und zuverlässig ab.
Nach einem Unfall oder bei mangelhaften Leistungen setzen wir Ihre Ansprüche auf Schadenersatz oder Gewährleistung durch. Auch beim Rücktritt vom Kaufvertrag, bei Onlinekäufen oder Fragen zum AGB-Recht stehen wir an Ihrer Seite.
Wir verteidigen Sie in allen Phasen des Strafverfahrens – vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis hin zur Haftprüfung. Mit Erfahrung und Engagement setzen wir uns für Ihre Rechte und ein faires Verfahren ein.
Von Kauf- und Mietverträgen bis zu komplexen Immobiliengeschäften – wir prüfen, gestalten und verhandeln Verträge rechtssicher, um Risiken zu vermeiden und Ihre Interessen bestmöglich abzusichern.
Wir beraten Sie bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Erwachsenenvertretungen. Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche auch in schwierigen Situationen gewahrt bleiben.
Vorträge, Publikationen und neues aus der OM-Rechtsanwaltskanzlei
Ein Erstgespräch kann für Sie hilfreich sein, um Basisinformationen zu Ihrer Rechtsfrage zu erhalten. Benötigen Sie anwaltliche Vertretung? Wie sehen die Erfolgsaussichten aus? Und vieles mehr.
Die Kosten für ein Erstgespräch liegen bei EUR 300,00 zzgl. USt pro Stunde, abgerechnet wird nach begonnener Viertelstunde. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die für Ihr Anliegen Deckung gewährt, wird das Erstgespräch direkt mit der Versicherung abgerechnet. Abweichende Vereinbarungen sind möglich.
Noch Fragen? Rufen Sie einfach an und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin.
Klare Kommunikation ab der ersten Minute. Das gilt auch für die Kosten. Daher sprechen wir bereits im Erstgespräch über möglich anfallende Kosten sowie wirtschaftliche und rechtliche Chancen und Risiken.
Je nach Auftrag erfolgt eine faire Abrechnung nach Stundensatz oder Rechtsanwaltstarif. Die Kosten des Erstgespräches liegen bei EUR 300,00 zzgl. USt pro Stunde, abgerechnet wird nach begonnener Viertelstunde. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, werden diese Kosten in der Regel über die Versicherung abgerechnet Diese Frage klären wir für Sie im Vorfeld.
Noch Fragen? Rufen Sie einfach an und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin.
Wenn Sie eine aufrechte Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt unsere Kanzlei die vollständige Abwicklung. Sie sparen sich aufwändige Wege, von der Deckungsanfrage über die laufende Berichterstattung zur Verrechnung. Sollte Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten nicht oder nicht zur Gänze übernehmen, teilen wir Ihnen dies natürlich mit, bevor Ihnen Kosten entstehen.
Ruhe bewahren, auch wenn Beschuldigungen schmerzen und mit einem Mal die berufliche Zukunft gefährdet scheint. Alle weiteren Schritte planen wir gemeinsam.
Rufen Sie uns unverzüglich an, wir nehmen uns Zeit! Sollten Sie in einem Ermittlungsverfahren als Zeuge oder gar Beschuldigter von der Polizei oder Staatsanwaltschaft kontaktiert werden, nehmen Sie unbedingt vor Vereinbarung eines Termins zur Einvernahme Kontakt mit uns auf. Erhalten Sie eine zivilrechtliche Klage, sind unbedingt die darin genannten Fristen einzuhalten. Wir beraten Sie gerne.
Seit 1.1.2017 gilt das neue Erbrecht. Mit diesem Tag traten einige Änderungen in Kraft. So sind beispielsweise bei letztwilligen Verfügungen neue Formvorschriften vorgesehen. Werden diese nicht eingehalten, ist die Verfügung nicht wirksam.
Auch in diesem Fall profitieren Sie von unserer Erfahrung. Wir helfen Ihnen, Regelungen so zu formulieren, dass Streit vermieden und Ihre Familien- und Vermögenssituation optimal bewahrt wird.
Gerne beraten wir Sie auch in Fragen zu Partnerschaft, Eheschließung, Ehescheidung und den damit verbundenen Konsequenzen (Unterhalt, Kindesunterhalt, Obsorge, Vermögensteilung, laufende Kredite, Versicherung, Witwen-/ Witwerpension etc.).
Für den Fall, dass man seine Entscheidungs- oder Äußerungsfähigkeit verliert, besteht die Möglichkeit, eine Vorsorgevollmacht zu errichten. Dabei handelt es sich um einen schriftlichen Vertag mit einer Person, der man persönlich vertraut und die bei Eintritt des Vorsorgefalles alle oder einzelne Aufgaben übernimmt. Je nach Ausgestaltung der Vorsorgevollmacht können auch Bankvollmacht, Entscheidung in medizinischen Angelegenheiten und über den Wohnsitz, Vermögensfragen oder die Vertretung vor Gerichten und Behörden umfasst sein (Stichwort: Pflegegeld, Unterbringung in einem Pflegeheim).
Wenn Sie für Ihr Team eine Fortbildungsveranstaltung zu Fragen des Medizinrechts oder der Arzthaftung organisieren, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Rufen Sie einfach an und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin.