Haftungsfallen im Belegarztsystem und deren Vermeidung in der Praxis
Durch klare vertragliche Regelungen im Vorfeld lassen sich in der Praxis im Streitfall viele Probleme vermeiden. Welche das im Fall von Belegärztinnen und Ärzten sein können, ist Inhalt des Beitrags für das Journal für Medizin- und Gesundheitsrecht.
Im Belegarztverhältnis wird einem zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Belegarzt von einem Krankenanstaltenträger (KAT) das Recht eingeräumt, seine Patienten im Belegspital zu behandeln. Gegenüber dem Patienten kommt es zum Abschluss eines „gespaltenen Krankenhausaufnahmevertrages“, wobei vorab insbesondere festzulegen ist, wer gegenüber dem Patienten für beigezogene Ärzte aus anderen Fachgebieten und Pflegepersonal haftet.
Journal für Medizin- und Gesundheitsrecht, Heft 3, Oktober 2024, Band 9